Sozialgerichte sind als besondere Verwaltungsgerichte vor allem für Streitigkeiten auf den folgenden Rechtsgebieten sachlich zuständig (in alphabetischer Reihenfolge):
Alterssicherung der Landwirte
Arbeitslosenversicherung
Asylbewerberleistungsgesetz
Elterngeld-/Elternzeitrecht
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
Krankenversicherung
Kriegsopferversorgung ohne Kriegsopferfürsorge
Künstlersozialversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Schwerbehinderten- und Versorgungsrecht
Sozialhilfe
Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Sozialgericht Frankfurt am Main örtlich zuständig für
Weitergehende Informationen zur Zuständigkeit der Sozialgerichte im Allgemeinen entnehmen Sie bitte der zentralen Homepage der Deutschen Sozialgerichtsbarkeit.